Pflege auf ärztliche Verordnung

Die häusliche Krankenpflege wird verordnet, um einen Krankenhausaufenthalt zu vermeiden oder ihn zu verkürzen. Die Krankenkassen übernehmen in diesem Fall die Kosten. Die Pflegesituation kann bis zu vier Wochen dauern. In begründeten Ausnahmefällen ist dieser Zeitraum auch verlängerbar.

Die häusliche Krankenpflege umfasst in der Regel die gleichen Leistungen wie die Altenpflege: Grund- und Behandlungspflege sowie die hauswirtschaftliche Versorgung im erforderlichen Umfang. Wie schon gesagt, wird die häusliche Krankenpflege vom Arzt verordnet. Bei der Nachsorge nach Entlassung aus dem Krankenhaus, kann der Krankenhausarzt für längstens drei Tage die häusliche Pflege und Medikamente verordnen. Er hat den Vertragsarzt darüber zu informieren, der dann den weiteren Ablauf bestimmt.

Sie haben Fragen?
Sie haben Fragen?

Dann rufen Sie uns einfach an

0 44 80 - 9 19 44 55

oder schicken Sie uns eine E-Mail an:
info-gms@meenken-mail.de