Demenzbetreuung

Das wesentliche Merkmal von Demenzerkrankungen ist der Verlust der geistigen Leistungsfähigkeit. Sie können eine Vielzahl von Ursachen haben. Grundsätzlich unterscheidet man zwischen primären und sekundären Formen. Die sekundären Formen sind z.B. zurückführbar auf Stoffwechselerkrankungen sowie Alkohol- oder Medikamentenmißbrauch. Man kann bei den sekundären Formen die Ursachen behandeln, und sogar eine Rückbildung der demenziellen Beschwerden erreichen. „Leider“ sind nur 10 % aller Krankheitsfälle auf sekundäre Formen zurückzuführen.

90 % aller Krankheitsfälle sind primäre und in der Regel unumkehrbar verlaufende Demenzen. Hier liegt Alzheimer mit ca. 65 % der Fälle weit vorne, gefolgt von ca. 20 % vaskulärer - gefäßbedingter - Demenzen. Den letzten Platz mit 15 % der Fälle nehmen Mischformen ein.
Das Bundesministerium für Gesundheit beschreibt den Verlauf wie folgt: „Am Anfang der Krankheit stehen Störungen des Kurzzeitgedächtnisses und der Merkfähigkeit, in ihrem weiteren Verlauf verschwinden auch bereits eingeprägte Inhalte des Langzeitgedächtnisses, so dass die Betroffenen zunehmend die während ihres Lebens erworbenen Fähigkeiten und Fertigkeiten verlieren. Aber eine Demenz ist mehr als eine „einfache“ Gedächtnisstörung. Sie zieht das ganze Sein des Menschen in Mitleidenschaft: seine Wahrnehmung, sein Verhalten und sein Erleben.“

Das Thema Demenz ist erst in den letzten Jahren immer mehr in den Fokus der Medizin und der Politik gerückt. Wenn man zu Anfang des Jahrtausends die Oma noch als „leicht tüdelig“ genannt hat, so ist das Thema heute stark sensibilisiert und Oma wird heute als ein „Mensch mit eingeschränkter Alltagskompetenz“ bezeichnet. Dazu zählen alle Menschen, die unter demenzbedingte Fähigkeitsstörungen, geistigen Behinderungen oder psychische Erkankungen leiden.

Gesetzlich wurden Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz zuerst im Januar 2002 relevant und bekamen mit dem Pflege-Weiterentwicklungsgesetz zum 1. Januar 2008 mehr Rechte bzw. Leistungen aus der Pflegeversicherung, die als Betreuungsbetrag deklariert wurden. Je nach Umfang und Schwere der vorliegenden Schädigungen oder Fähigkeitsstörungen wird ein Betreuungsbetrag in Höhe von monatlich 104 Euro (Grundbetrag) oder 208 Euro (erhöhter Betrag) gezahlt. 

Im Zuge des PSG II, wird ab dem 1. Januar 2017 die bisherige Unterscheidung zwischen Pflegebedürftigen mit körperlichen Einschränkungen einerseits und mit kognitiven und psychischen Einschränkungen (insbesondere Demenzkranke) andererseits wegfallen. Das heißt auch, dass der Betreuungsbetrag wegfällt, da er in die neuen Pflegegrade mit einfließt.

Trotzdem hat der Gesetzgeber bestimmt, dass für die ambulante Pflege weiterhin ein Einheitsbetrag für Betreuungsleistungen zur Verfügung stehen soll. Dieser Betrag beläuft sich ab dem 1. Januar 2017 auf 125,- €. Anspruch haben alle Pflegebedürftigen mit Pflegegrad, die ambulant gepflegt werden.

Unsere Leistungen für Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz sind u.a.:

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